Aktive Gestaltung der Zukunft der Justizdatenhaltung angemahnt
Erwartungsgemäß kontrovers, aber konstruktiv wurden die im Raum stehenden Optionen der Weiterführung der justizeigenen Datenhaltung und der Auslagerung von Justizdaten zum Dienstleister Dataport AöR auf der Veranstaltung der NRV im Legienhof am 11. Januar 2012 diskutiert (zum Hintergrund vgl. Carsten Löbbert, NRV-Infoheft 4/2011, S. 18 ff.). Der Einjahreszeitraum der übergangsweisen Administration von Daten durch Dataport im Rahmen des Projektes forumSTAR hat begonnen, das Ministerium sieht die Frage der künftigen Struktur der Datenhaltung und –verwaltung – ungeachtet des Lenkungsgruppenbeschlusses vom August 2011 – als „offen“ an. Das in Auftrag gegebene Wirtschaftlichkeitsgutachten wird im April vorgelegt. Zusätzlich will das MJGI eine beratende Stellungnahme des ULD (Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz) zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen an einen weiterhin justizeigenen Betrieb einholen. Anstalten, die durch eine Verlagerung der Datenverwaltung an Dataport aufgeworfenen fundamentalen verfassungsrechtlichen Fragen (vgl. das Positionspapier der AG Zukunft der Bund-Länder-Kommission aus 2009) aktiv auszuloten und die Rahmenbedingungen für eine Kontrolle von Dataport im Zusammenwirken mit der Richterschaft und den nichtrichterlichen Beschäftigten der Justiz zu gestalten, macht das MJGI leider bislang nicht, obwohl deren Vertreter auf dem Podium Johannes Sandmann (Abteilungsleiter Organisation und IT der Gerichte) für den Fall einer Verlagerung – mit maßgeblichen Literaturstimmen – sogar eine gesetzliche Regelung für unabdingbar hält. So bemängelten die auf dem Podium vertretenen Richter Carsten Löbbert und Reinhard Wilke, dass in der Konzeption des Ministeriums zur künftigen IT-Strategie und zu forumSTAR den Anforderungen der Sicherung richterlicher Unabhängigkeit und der Eigenständigkeit der Justiz ein zu geringer Stellenwert eingeräumt werde. Es reiche für diese auch innovative Gestaltungsaufgabe nicht aus, die Maßgaben der Rechtsprechung der (hessischen) Dienstgerichte als Klausel im Vertrag mit Dataport zu übernehmen; erforderlich sei eine intelligente Lösung, bei der die Stärken von Justiz und Dataport in sinnvoller, verfassungsrechtlich tragfähiger Weise kombiniert würden, und bei allem eine Transparenz sowohl gegenüber den Richtern als auch gegenüber den Rechtssuchenden darüber, in wessen Hände mit welchen Befugnissen die sensiblen Verfahrensdaten (wie auch Meta-Daten über die richterliche Bearbeitungsweise) gelegt sind. Das Vertrauen in die Eigenständigkeit der Justiz gegenüber der Exekutive sei ein hohes, nicht zu strapazierendes Gut. Nur mühsam hätten bislang Modifikationen der Standardverträge mit Dataport erkämpft werden können, um Besonderheiten der Dritten Gewalt Rechnung zu tragen.
Dr. Johann Bizer, Vorstandsvorsitzender von Dataport, sieht diesen nur per Rechtsaufsicht dem Finanzministerium unterstellten öffentlich-rechtlichen Dienstleister dank eines hohen Professionalisierungsgrades und datenschutzrechtlichen Ehrgeizes der AöR als „sicheren Hafen“ auch für die Justizdaten. Immer wieder verwies er zu kritischen Punkten wie einer Gewährleistung der besonderen Stellung der Dritten Gewalt oder der Sicherung eines hohen Niveaus der Benutzerbetreuung auf eine Verantwortung des Justizministeriums: Dieses definiere die Anforderungen und den Leistungsumfang, die im Verhältnis zu Dataport vertraglich umzusetzen seien. Weit auseinander gingen die Einschätzungen darüber, ob auch ein benutzerfreundlicher, zeitgerechter Support vor Ort vertraglich eingekauft werden kann, oder ob die Identifikation der IT-Mitarbeiter in den Gerichten mit „ihren“ Nutzern letztlich nicht ersetzbar ist und bei einer Auslagerung verloren ginge.
Eine innerhalb der Justiz betriebene, zentralisierte und zukunftsfähige Datenhaltung bei gleichzeitiger punktueller Beauftragung von Dataport mit abgegrenzten IT-Aufgaben ist eine realistische Option: Wie Hamburg genau dieses zurzeit aufbaut, illustrierte der Vortrag von Florian Strunk, Leiter der IT-Abteilung des AG Hamburg. Ein weiteres Beispiel für einen gegenüber der Exekutive eigenständigen Weg der IT-Strukturen ist in Schleswig-Holstein selbst beim Landtag, vielfach datenschutzrechtlich vom ULD auditiert und gelobt, zu finden.
Dass die Gestaltungsaufgabe der Justiz für ihre IT-Strukturen nicht durch Zeitablauf und Fortsetzung einer träge abwartenden Haltung des MJGI zerrinnen und einem Diktat von Last-Minute-Notwendigkeiten Platz machen soll, war gemeinsames Anliegen aller Podiumsteilnehmer. Auch das Ministerium bekennt sich zu einer Transparenz des weiteren Entwicklungsprozesses, dem Aufbau weiterer IT- und Datenschutzkompetenz innerhalb der Justiz und vor allem dazu, zügig einen Rahmen für die gemeinsame Diskussion und richterliche Mitwirkung an der Zukunft der Justizdatenverwaltung auf den Weg zu bringen.
Dr. Susanne Rublack
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